Ein Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz einer Immobilie und ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Ob beim Verkauf, der Vermietung oder dem Neubau eines Hauses – Eigentümer sind verpflichtet, diesen Nachweis vorzulegen. Auch bei größeren Sanierungen kann eine energetische Bewertung erforderlich sein.
Der Energieausweis zeigt auf einen Blick, wie hoch der Energieverbrauch eines Gebäudes ist und hilft potenziellen Käufern oder Mietern, die zukünftigen Energiekosten besser einzuschätzen.
Doch woher bekommt man einen Energieausweis? Die Ausstellung erfolgt durch zertifizierte Energieberater, Architekten oder Ingenieure. Je nach Gebäudeart wird entweder ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis erstellt.
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Wenn du eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchtest, ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Seit 2008/09 müssen Eigentümer diesen Nachweis vorlegen, um die Energieeffizienz ihres Gebäudes transparent darzustellen. Doch welche Art von Energieausweis benötigst du – einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis?
Ein Energieausweis ordnet dein Haus einer Energieeffizienzklasse zu und gibt potenziellen Käufern oder Mietern eine klare Orientierung über die energetische Qualität des Gebäudes. Ein Energieausweis gilt immer für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen.
Bei der Ausstellung eines DIBt-registrierten Energieausweises berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren wie:
🏡 Baujahr der Immobilie
📏 Größe und Wohnfläche
🧱 Wärmedämmung der Außenwände
🔥 Heizungsart (z. B. Gas, Öl, Strom)
Ob du einen Energieverbrauchsausweis oder einen Energiebedarfsausweis benötigst, hängt vor allem vom Baujahr deines Gebäudes ab – auch hier unterstützen wir dich kompetent und zuverlässig.
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Zumeist kann zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis gewählt werden, außer es handelt sich um einen Neubau (egal welche Größe) oder es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus bis zu 4 Wohneinheiten bis Baujahr 1977. Denn hier ist zwingend der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Befinden sich im Gebäude mindestens 5 Wohnungen und der Bauantrag war vor dem 01.11.1977 bzw. nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet, ist der Verbrauchsausweis zulässig.
| Baujahr bis 1977 | Baujahr ab 1978 | Neubau | |
| Bis zu 4 Wohneinheiten | Bedarfsausweis | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
| Ab 5 Wohneinheiten | Freie Wahl | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
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