Tippgeber-Programm

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte?

Sie wissen, wer in Ihrer Nachbarschaft, am Arbeitsplatz oder im Freundes- und Bekanntenkreis seine Immobilie verkaufen möchte? Dann sollten Sie sich umgehend bei uns melden, denn es lohnt sich für Sie!

Wir sind stets auf der Suche nach neuen Objekten. Helfen Sie uns mit der Suche und freuen Sie sich auf eine lukrative Belohnung als Dankeschön. Wenn Sie einen Verkäufer vermitteln und es zu dem Verkauf über REISERimmo kommt, revanchiere wir uns dafür mit einem Teil der Maklerprovision bei Ihnen.

Klingt doch interessant oder? Dann lassen Sie uns sprechen.

So hoch kann ihre Prämie ausfallen

Kommt es auf Grundlage Ihres Tipps zu einem Verkauf, beteiligen wir Sie mit einem Teil der Maklerprovision.

Beispielrechnung:

So sieht Ihr Provisionsanteil aus bei einer Tippgeber-Provision von 10%:

Bei einer Immobilie im Wert von 500.000 € wären das 3.000 € für Sie. Bei einer Immobilie im Wert von 750.000 € sogar 4.500 €. Tippgeber sein lohnt sich

Der Tippgeber hat nur dann Anspruch auf eine Tippgeberprovision, wenn:

  • die vermittelte Immobilie tatsächlich durch REISERimmo verkauft wird,
  • der Tippgeber nicht selbst Eigentümer des Objekts ist,
  • die Informationen nicht bereits bekannt oder öffentlich zugänglich waren,
  • Das Objekt darf von keinem anderen Maklerbüro angeboten werden,
  • Das Objekt darf sich nicht in einer Versteigerung befinden,
  • ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt.

Es ist ganz einfach:

  • Sie melden sich über das Kontaktformular
  • Wir treffen eine Tippgeber-Vereinbarung
  • REISERimmo prüft alle Angaben zum Objekt und Eigentümer
  • Nach erfolgreichem Verkauf und Eingang der Maklerprovision erhalten Sie ihre Tippgeberprovision von 10% der Innenprovision.
  • Sie müssen Volljährig sein.

Sie als Tippgeber müssen zunächst mit REISERimmo die Tippgeber-Provision vereinbaren und danach einen Kontakt zwischen dem Eigentümer und REISERimmo herstellen. Dazu benötigen Sie die Zustimmung des Eigentümers zur Weitergabe der Daten. Der Eigentümer bzw. das Objekt darf REISERimmo noch nicht bekannt sein. Die Immobilie darf nicht aus dem Internet, der Zeitung oder aus öffentlichen Medien stammen.

Die Tippgeberprovision wird innerhalb von 2 Wochen ausbezahlt sobald die Maklerprovision vom Eigentümer vollständig bezahlt wurde.

Nein, es gibt keine Begrenzung der Tippgeber-Provision. Sie erhalten immer ihren Anteil in Höhe von 10% der Maklerinnenprovision.

REISERimmo nimmt Ihre Tipps in ganz Baden-Württemberg an.

Senden Sie hier Ihren Tipp